Mitgliederservice

Ansprechpartner:

Robert Böhnke
Tel: 06321-600375
E-Mail: mitgliederservice(at)tvgimmeldingen.de
Anschrift: Villenstr. 18, 67433 Neustadt/W.

Zuständig für

  • Aufnahmeanträge
  • Kündigungen
  • Änderungen, wie z.B.
    • neue Adresse
    • neue E-Mail-Adresse
    • neue Bankverbindung
    • Wechsel von Einzel- auf Familienbeitrag
    • Anmeldung weiterer Familienmitglieder
    • Ausscheiden aus der Familie
    • Abschluss einer Ausbildung
  • Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen
  • Erstellung von Statistiken

Sie helfen uns Kosten zu sparen, wenn sie uns bei Änderungen sofort informieren – v.a. bei einer Änderung der Bankverbindung, denn Fehlbuchungen kosten bares Geld!

Schicken Sie eine Kündigung bitte an den Verein, in dem Sie Mitglied sind. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Es kommt immer wieder vor, dass TV-Mitglieder Kündigungen beim TSV im Sportzentrum Hildenbrandseck abgeben. Nach einer Kündigung erhalten Sie von uns eine Austrittsbestätigung; bleibt diese aus, kontaktieren Sie uns bitte!

Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Sie erleichtern uns damit erheblich die Arbeit.

Sofern Sie eine E-Mail-Adresse besitzen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Satzungsgemäß laden wir

zur jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung per E-Mail ein, und informieren darüber hinaus bei besonderen Anlässen über Aktionen und Veranstaltungen. Übungsleiter informieren auf diesem Wege über eventuelle Änderungen bzw. Ausfälle des Trainings, oder versenden Einladungen usw. Selbstverständlich zählt auch Ihre E-Mail-Adresse zu den Daten, die wir nur für Zwecke des Vereins verwenden.

Downloads:

Hinweis zu Mindestmitgliedsbeiträgen:
Die Erhebung der vorgeschriebenen Mindestmitgliedsbeiträge ist Voraussetzung, dass ein Verein von den Sportbünden Zuschüsse für verschiedene Zwecke, wie z.B. bauliche Maßnahmen oder die Beschäftigung von lizenzierten Übungsleitern, erhalten kann. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz im Juni 2016 sollen die Mindestmitgliedsbeiträge in zwei Schritten von derzeit 4,00 EUR für einen Erwachsenen in 2018 auf zunächst 5,00 EUR und ab 2020 auf 6,00 EUR angehoben werden, für jugendliche Mitglieder (15 – 18 Jahre) von derzeit 2,50 auf zunächst 3,50 und dann 4,00 EUR. Vereine, die auch ab 2018 Zuschüsse erhalten wollen, müssen ihre Beiträge entsprechend anpassen.